Wie viel Zeit muss ich für eine Physiotherapie-Behandlung einplanen?
Die erste Behandlung dauert in der Regel 45 Minuten. Weitere Termine variieren je nach Aufwand der Diagnose und dem Umfang des Übungsaufwandes. Dies wird direkt vom behandelnden Physiotherapeuten individuell entschieden.
Ich habe eine Physiotherapie-Verordnung vom Arzt erhalten. Darf ich die Physiotherapie-Praxis frei wählen?
In der Schweiz profitieren Sie von einer freien Therapeutenwahl. Unabhängig von Ihrem Versichertenstatus dürfen Sie daher die Praxis Ihres Vertrauens aufsuchen – selbst dann, wenn Ihr Arzt einen bestimmten Therapeuten auf der Verordnung vermerkt hat. Auch nach bereits begonnener Therapie können Sie jederzeit die Praxis wechseln.
Wie lange bleibt meine Physiotherapie-Verordnung gültig?
Nach ihrer Ausstellung behält die Verordnung fünf Wochen lang ihre Gültigkeit. Innerhalb dieser Frist müssen Sie den ersten Termin wahrgenommen haben. Folgetermine dürfen auch später vereinbart werden. Sollten Sie im Laufe der Therapie eine neue Verordnung benötigen, unterstützen wir Sie gerne.
Ist es möglich, vereinbarte Termine zu verschieben?
Das ist natürlich möglich. Bitte benachrichtigen Sie uns in diesem Fall so früh wie möglich, damit wir Ihren Termin einem anderen Patienten geben können. Termine, die später als 24h vorher abgesagt werden, müssen wir Ihnen leider verrechnen. Da die Krankenkassen keine Kosten für spontane Verhinderungen übernehmen, werden diese, unabhängig vom Absagegrund, dem Patienten in Rechnung gestellt.
Übernimmt die Behandlung immer derselbe Therapeut?
Normalerweise finden alle Behandlungen durch den gleichen Therapeuten statt. Damit Sie Ihre Rehabilitation auch während des Urlaubs oder einer Erkrankung des Therapeuten fortsetzen können, übernimmt während dieser Zeit ein Kollege/In Ihre Behandlung. Im Sinne einer persönlichen Betreuung achten wir darauf, dass sich höchstens zwei verschiedene Therapeuten um Sie kümmern. Diese stimmen sich natürlich intensiv untereinander ab.
Wer trägt die Kosten der Behandlung?
Wenn Sie von einem Arzt überwiesen worden sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Behandlung – abzüglich Franchise und Selbstbehalt – vollumfänglich. Wenn Sie wegen eines Unfalls mit einer ärztlichen Verordnung bei uns in Behandlung sind, trägt die Unfallversicherung die gesamten Kosten.
Auch ohne Verordnung sind Sie bei uns willkommen – dann gehen die Behandlungskosten zu Ihren Lasten. Nach Absprache übernimmt aber häufig die Zusatzversicherung zumindest einen Teil davon.
Physiotherapeuten müssen stets die für die Rehabilitation geeignete Behandlungsmethode wählen. Grundsätzlich bieten wir in der TC Physio keine Massagen an. Der Therapeut entscheidet immer individuell, welche Behandlungstechniken angewendet werden.
Ihr/e Therapeut/in schreibt am Ende der letzten Behandlung einen ausführlichen Bericht, den wir an Ihren Arzt schicken. Ihnen entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Liegt eine ärztliche Verordnung vor, erfolgt die Abrechnung nach jeweils neun Behandlungen auf dem direkten Weg elektronisch mit Ihrer Krankenkasse oder der Unfallversicherung.
Ja. In einem ausführlichen Erstgespräch erhalten wir von Ihnen viele wichtige Informationen, auf deren Basis wir ein Behandlungskonzept erstellen. Damit wir direkt im Anschluss an die Anamnese mit der Behandlung beginnen können, empfehlen wir, für den Ersttermin 45 Minuten zu buchen. Ist dies nicht möglich, nutzen wir den ersten Termin für den wichtigen Informationsaustausch und beginnen in der nächsten Sitzung mit der eigentlichen Behandlung.
Möchten Sie während Ihrer Therapie den Behandler wechseln, ist dies natürlich möglich. Äussern Sie Ihren Wunsch einfach am Empfang oder buchen Sie online einen Termin bei dem Therapeuten Ihrer Wahl. Manchmal kann ein Wechsel des Therapeuten den Behandlungserfolg positiv beeinflussen: Nicht immer stimmt die Chemie zwischen Patient und Behandler.
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